Verdacht gegen SAIC: Warum das Kraftfahrt-Bundesamt die Software des MG4 zerlegt
Ein jahrelang mühsam aufgebautes Image von Erschwinglichkeit und moderner Technologie kollidiert mit dem sensibelsten Thema der digitalen Gegenwart – der Cybersicherheit. Der chinesische Staatskonzern SAIC, der mit seiner Marke MG Motor den europäischen Elektroautomarkt im Sturm erobern wollte, steht plötzlich im Fokus einer behördlichen Untersuchung.
Stolperstein: Ein Urheberrechtsstreit
Das pikante an der Affäre ist die Art, wie die brisanten Daten an die Öffentlichkeit gelangten. Es war keine investigative Enthüllung eines Geheimdienstes, sondern die Folge eines klassischen deutschen Rechtsstreits. Die Kanzlei JUN Legal hatte MG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Open-Source-Lizenzpflichten vor einem Münchner Gericht verklagt. Um der richterlich geforderten Transparenz nachzugehen, musste MG gezwungenermaßen eine detaillierte Liste aller im Fahrzeug verwendeten Softwarelizenzen offenlegen.
Drei Szenarien denkbar
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- Das False-Positive-Szenario: Um Lizenztexte zu prüfen, jagen Hersteller automatisierte Scanner-Software über ihren Code. Nutzt ein völlig harmloser Baustein der Fahrzeugsoftware dieselbe Textbibliothek wie der Trojaner, schlägt der Scanner fälschlicherweise an.
- Das Entwickler-Szenario: Programmierer nutzen solche Tools auf ihren lokalen Rechnern zu Test- und Fernwartungszwecken. Schließt ein Softwareingenieur den gesamten Entwicklerordner unachtsam in den Scan ein, landet der Eintrag in der Liste, obwohl das Tool nie den Weg ins finale Auto fand.
- „Toter“ Code im Zulieferer-Paket: Automobilhersteller schreiben ihre Software selten komplett selbst. Große, eingekaufte Softwarepakete enthalten oft ungenutzte Testdateien in tiefen Unterordnern. Der Code ist im Auto zwar inaktiv, wird vom Lizenzscanner aber dennoch erfasst.
KBA statuiert Exempel
Egal, ob es sich um geopolitische Absicht oder handwerkliche Unachtsamkeit in Fernost handelt – für die Flensburger Behörden ist der Spaß vorbei. Das KBA beruft sich bei seiner Prüfung auf die strenge EU-Verordnung 2018/858. Diese verpflichtet Autohersteller zu einem lückenlosen, zertifizierten Software-Risikomanagement (Cybersecurity Management System). Kann SAIC nicht lückenlos aufklären, warum Spionage-Werkzeuge in ihren Dokumenten auftauchen, drohen im schlimmsten Fall Zulassungsverbote oder teure Rückrufaktionen.