Deluxe NewsReal EstateWorld News & Politics

Verdacht gegen SAIC: Warum das Kraftfahrt-Bundesamt die Software des MG4 zerlegt

Ein Urheberrechtsstreit bringt den chinesischen Autogiganten SAIC in Erklärungsnot. In den Lizenzlisten des Elektro-Bestsellers MG4 taucht der Name eines bekannten Spionage-Trojaners auf. Nun schaltet sich das Kraftfahrt-Bundesamt ein. Für die gesamte Branche ist der Fall ein Alarmsignal.

Ein jahrelang mühsam aufgebautes Image von Erschwinglichkeit und moderner Technologie kollidiert mit dem sensibelsten Thema der digitalen Gegenwart – der Cybersicherheit. Der chinesische Staatskonzern SAIC, der mit seiner Marke MG Motor den europäischen Elektroautomarkt im Sturm erobern wollte, steht plötzlich im Fokus einer behördlichen Untersuchung.

Wie nun bekannt wurde, prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) offiziell die Softwarearchitektur des elektrischen Kompaktwagens MG4. Der schwerwiegende Verdacht: In den Fahrzeugen könnten Programme schlummern, die einen unbefugten Fernzugriff ermöglichen sowie sensible Daten des Autos und gekoppelter Smartphones ausleiten können.

Stolperstein: Ein Urheberrechtsstreit

Das pikante an der Affäre ist die Art, wie die brisanten Daten an die Öffentlichkeit gelangten. Es war keine investigative Enthüllung eines Geheimdienstes, sondern die Folge eines klassischen deutschen Rechtsstreits. Die Kanzlei JUN Legal hatte MG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Open-Source-Lizenzpflichten vor einem Münchner Gericht verklagt. Um der richterlich geforderten Transparenz nachzugehen, musste MG gezwungenermaßen eine detaillierte Liste aller im Fahrzeug verwendeten Softwarelizenzen offenlegen.

Beim Durchblättern des Dokuments stießen Experten auf Seite 36 auf einen Eintrag, der in Flensburg und in den Zentralen der Konkurrenz für Alarmstimmung sorgte: „Teardroid“. Hinter diesem Namen verbirgt sich eine im Netz bekannte Schadsoftware – ein Trojaner, der gezielt für Spionagezwecke und Datenextraktion entwickelt wurde. Noch brisanter: In früheren Dokumentationsständen sollen zudem die Bezeichnungen zweier weiterer Schnüffelwerkzeuge namens „HexRed“ und „AH-Myth“ aufgetaucht sein, die in späteren Versionen diskret gelöscht wurden.

Drei Szenarien denkbar

In der IT-Welt und der Automobilbranche wird nun fieberhaft gerätselt, wie Schadcode-Namen in ein offizielles Seriendokument gelangen konnten. Dass die Namen in der Lizenzliste stehen, bedeutet juristisch und technisch noch nicht zwingend, dass MG-Fahrer aktiv ausspioniert werden. Experten halten drei Szenarien für denkbar:
    1. Das False-Positive-Szenario: Um Lizenztexte zu prüfen, jagen Hersteller automatisierte Scanner-Software über ihren Code. Nutzt ein völlig harmloser Baustein der Fahrzeugsoftware dieselbe Textbibliothek wie der Trojaner, schlägt der Scanner fälschlicherweise an.
    2. Das Entwickler-Szenario: Programmierer nutzen solche Tools auf ihren lokalen Rechnern zu Test- und Fernwartungszwecken. Schließt ein Softwareingenieur den gesamten Entwicklerordner unachtsam in den Scan ein, landet der Eintrag in der Liste, obwohl das Tool nie den Weg ins finale Auto fand.
    3. „Toter“ Code im Zulieferer-Paket: Automobilhersteller schreiben ihre Software selten komplett selbst. Große, eingekaufte Softwarepakete enthalten oft ungenutzte Testdateien in tiefen Unterordnern. Der Code ist im Auto zwar inaktiv, wird vom Lizenzscanner aber dennoch erfasst.

KBA statuiert Exempel

Egal, ob es sich um geopolitische Absicht oder handwerkliche Unachtsamkeit in Fernost handelt – für die Flensburger Behörden ist der Spaß vorbei. Das KBA beruft sich bei seiner Prüfung auf die strenge EU-Verordnung 2018/858. Diese verpflichtet Autohersteller zu einem lückenlosen, zertifizierten Software-Risikomanagement (Cybersecurity Management System). Kann SAIC nicht lückenlos aufklären, warum Spionage-Werkzeuge in ihren Dokumenten auftauchen, drohen im schlimmsten Fall Zulassungsverbote oder teure Rückrufaktionen.

Auch für den deutschen Autohandel und die Besitzer eines MG4 braut sich juristischer Ärger zusammen. Nach deutschem Gewährleistungsrecht muss ein Fehler nicht erst real eintreten, um als Mangel zu gelten. Bereits der unaufgeklärte, begründete Verdacht auf installierte Spionagesoftware kann von Gerichten als erheblicher Sachmangel eingestuft werden. Kunden könnten demnach massenhaft Nachbesserung verlangen, den Kaufpreis mindern oder komplett vom Kaufvertrag zurücktreten. Für die Händler, die rechtlich als erste Instanz haften, ein existentielles Risiko.

Ein Warnschuss für die China-Offensive

Der Fall MG4 zeigt die Achillesverse der neuen chinesischen Herausforderer. Während sie bei Batteriepreisen und Produktionsgeschwindigkeiten den etablierten europäischen Herstellern davonfahren, wächst das Misstrauen gegenüber ihrer digitalen Souveränität. Software ist im modernen Automobilbau das wichtigste Gut – und Vertrauen die härteste Währung. Dieses Vertrauen hat SAIC vorerst verspielt. Die Konkurrenz in Wolfsburg, Stuttgart und München dürfte die Ermittlungen des KBA mit Argusaugen verfolgen.

System am Limit

Der Fall MG4 offenbart das Dilemma westlicher Regulierung: Das System vertraut auf die Einhaltung formaler Industriestandards (wie der ISO/SAE 21434) und die Integrität der Akteure. Dass dieses Prinzip bei Herstellern aus autokratischen Staaten, deren nationale Sicherheitsgesetze Unternehmen im Zweifelsfall zur Kooperation mit Geheimdiensten und zur Datenweitergabe verpflichten, an seine systemischen Grenzen stößt, haben deutsche Behörden noch nicht erkannt.
Während die USA bereits über pauschale Software-Verbote für vernetzte Fahrzeuge aus China nachdenken, hält sich Europa weiterhin an seinen bürokratischen Prüfkatalog – und reagiert, wie beim KBA nun zu erkennen ist, erst dann, wenn das Chaos ausgebrochen ist.
Previous post

Formel-1-Rennen für alle: Racing Unleashed München feiert Jubiläum

Amnesia Ibiza
Next post

VIP-Briefing für die Balearen Ende August 2026

deluxe magazine

deluxe magazine