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Zwei Zähler, zwei Anbieter, ein Verbrauch

Ein ungewöhnlicher Fall bei der Stromverbrauchserfassung sorgt derzeit für Fragen. In einer Etagenwohnung werden zwei separate Stromzähler betrieben. Einer der Zähler verfügt über eine Hochtarif-/Niedertarif-Erfassung (HT/NT), der andere nicht. Nach allgemeinem Verständnis dienen solche Zähler meist der getrennten Erfassung unterschiedlicher Verbrauchsarten, beispielsweise Haushaltsstrom sowie Heiz- oder Warmwasserstrom.

Nach Angaben des Betroffenen weisen beide Zähler seit mehreren Monaten identische Zählerstände, beziehungsweise einen identischen Verbrauchsverlauf auf. Dies erscheint nicht plausibel, da zwei getrennte Zähler üblicherweise unterschiedliche Stromkreise oder Verbrauchsarten erfassen und daher abweichende Verbrauchswerte erwarten lassen.

Der Sachverhalt wurde bereits vor Monaten gegenüber den zuständigen Stromversorgern beanstandet. Bisher erfolgte keine zufriedenstellende Klärung. Bemerkenswert ist zudem, dass zwei unterschiedliche Stromversorger beziehungsweise Vertragspartner betroffen sind.

Da die bisherigen Anfragen nicht zu einer nachvollziehbaren Erklärung geführt haben, wird nun der zuständige Messstellenbetreiber um eine technische Überprüfung der Anlage, der Zählerzuordnung und der Verbrauchserfassung gebeten. Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Klärung der Frage, weshalb zwei getrennte Stromzähler über einen längeren Zeitraum identische Werte ausweisen.

Durch eine unabhängige technische Prüfung wurde festgestellt, dass die Zähler zwei unterschiedliche Stromkreise erfassen.

Wenn unabhängig voneinander gemessene Zähler über längere Zeiträume exakt identische Verbrauchswerte anzeigen, ist das statistisch nahezu ausgeschlossen. Verbrauch entwickelt sich als kontinuierlicher, hochvariabler Prozess, der von zahlreichen individuellen Faktoren beeinflusst wird. Schon kleinste Unterschiede im Nutzungsverhalten führen zu sofortigen Abweichungen. Ohne gemeinsame Ursache, technische Kopplung oder systematische Synchronisation handelt es sich bei identischen Messwerten daher nicht um ein erwartbares Ergebnis, sondern um einen extrem seltenen statistischen Ausreißer – oder um ein mess- bzw. übertragungstechnisches Artefakt. Technisch sind wenige Szenarien plausibel.

Szenario: Gleicher Messpunkt doppelt erfasst

  • Fehler im Messkonzept oder Dokumentation
  • zwei Zähler messen denselben Abgang (selten, aber möglich nach Umbauten)

„Zusammenlegung“

  • mehrere Verbraucher laufen jetzt über einen Hauptzähler
  • ein Tarif (z. B. Nachtstrom) wurde gestrichen
  • alte Heizstromanlage wurde stillgelegt

„Ablesungen“ der Stromversorger nur manuell eingetragene Zählerstände

Wir recherchieren seit rund zwei Jahren, wie es zu ungewöhnlichen Zählerständen von e.on kommen konnte, sind später zu zwei anderen Versorgern gewechselt, die wiederum von einem dritten Unternehmen die Kosten weiterberechnen.

Wir hatten es uns zur Aufgabe gemacht, monatlich selbst Ablesungen zu fotografieren und einzureichen, um zu erfahren, wie deutsche Stromversorger arbeiten. Nun liegt uns der Beweis vor: Zählerstände werden nicht immer korrekt weitergegeben.

Da wir vor einem Wechsel der Versorger stehen, war eine Endablesung erbeten. Weil wir am Stichtag nicht vor Ort waren, reichten wir einige Tage zuvor die Zählerstände ein. Beim Netzbetreiber und beim Lieferanten. Später eine zweite beim Lieferanten.

Nun kommt eine Meldung, die Zählerstände müssen korrigiert werden, denn: Nach unserer zweiten Ablesung reichte der Netzbetreiber unsere erste Ablesung als neuen Stand für ein Datum eine Woche später ein.

Was hier als „Selbstablesung vom 1.7.“ eingetragen wurde, ist die Selbstablesung vom 21.6. – was zu einer abenteuerlich hohen Verbrauchssumme führt: 999.989 kWh.

Ablesedatum | Ablesegrund | Ablesetyp | Zählerstand | Verbrauch

01.07.2026 | Auszugsablesung | Selbstablesung | 1.448 kWh | 999.989 kWh
28.06.2026 | Zwischenablesung | Selbstablesung | 1.459 kWh | 11 kWh
21.06.2026 | Zwischenablesung | Selbstablesung | 1.448 kWh | 12 kWh
05.06.2026 | Zwischenablesung | Selbstablesung | 1.436 kWh | 27 kWh
03.05.2026  | Zwischenablesung | Selbstablesung | 1.384 kWh | 30 kWh

Bleibt zu klären, warum zwei Zähler fast identische Verbräuche anzeigen.

Das scheint zu passieren: Der Versorger meldet die Zählerstände eines Zählers an zwei Anbieter, der zweite Zähler ist gelistet, lässt aber keine Erfassung der Zählerstände zu. Die drei Stromanbieter wurden um Stellungnahme gebeten.

Zum Vergleich
Zähler 1 im Jahr 2019/20 | 529 kWh
Zähler 1 im Jahr 2020/21 | 530 kWh
Zähler 1 im Jahr 2020/21 | 529 kWh

Zähler 2 im Jahr 2017/2018 | 1.470 kWh
Zähler 2 im Jahr 2019/2020 | 1.615 kWh
Zähler 2 im Jahr 2021/2022 | 1.789 kWh

„Wir bitten um Prüfung der Marktlokations-ID, da die Zählernummer leider seit der Strommarktumstellung im Sommer 2025 nicht mehr ausreichend ist zur Identifizierung von Stromzählern. Die Nummer finden Sie auf Rechnungen des Vorversorgers oder können diese bei Ihrem Netzbetreiber erfragen,“ so einer der zwei Zulieferer.


Warum kennen Netzbetreiber den Zählerstand nicht von der Zentrale aus?

Der Hauptgrund ist: Nicht jeder Stromzähler kann aus der Ferne ausgelesen werden.

Klassischer Ferraris-Zähler (mit Drehscheibe)

Dieser kann überhaupt nicht fernausgelesen werden. Der Netzbetreiber ist darauf angewiesen, dass du den Zählerstand meldest oder ein Ableser vorbeikommt.

Digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtung)

Er zeigt den Verbrauch digital an, sendet die Daten aber in der Regel nicht automatisch. Auch hier musst du den Zählerstand häufig selbst melden.

Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Dieses verfügt über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway und übermittelt die Daten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. Dann ist eine manuelle Ablesung normalerweise nicht mehr erforderlich.

Wenn Verbraucher ihren Strom-, Gas- oder Wasserzähler nicht rechtzeitig ablesen oder keinen Zugang zum Zähler ermöglichen, darf der Versorger den Verbrauch in der Regel schätzen. Dabei gelten rechtliche Grenzen. Die Schätzung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Sie darf nicht willkürlich erfolgen.

Üblicherweise orientiert sich der Versorger an:

• dem Verbrauch der Vorjahre,
• vergleichbaren Zeiträumen (z. B. wetterbereinigt bei Gas),
• Veränderungen im Haushalt (wenn bekannt),
• oder statistischen Erfahrungswerten.

Was passiert, wenn zu hoch geschätzt wurde?

Stellt sich später durch eine tatsächliche Zählerablesung heraus, dass der geschätzte Verbrauch zu hoch war, muss die Rechnung korrigiert werden. Der Kunde hat dann Anspruch auf eine Gutschrift bzw. Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags.

 

Darf der Versorger deutlich über den bisherigen Verbrauch schätzen?
Nur, wenn die Schätzung sachlich begründet werden kann. Eine deutlich höhere Schätzung allein deshalb, weil keine Ablesung vorliegt, ist problematisch. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Schätzungen realistisch sein müssen und nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden führen dürfen.

 

Was können Verbraucher tun?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass zu hoch geschätzt wurde:
• Den aktuellen Zählerstand selbst ablesen und dokumentieren (am besten mit Foto und Datum).
• Den Zählerstand dem Versorger unverzüglich mitteilen und eine Korrektur verlangen.
• Die Schätzung schriftlich beanstanden und um Erläuterung der Berechnung bitten.
• Falls keine Einigung erzielt wird, kann die zuständige Schlichtungsstelle oder die Verbraucherzentrale helfen.

Gerichtliche Entscheidungen

Die Rechtsprechung bestätigt grundsätzlich das Recht der Versorger zur Schätzung, wenn eine Ablesung nicht möglich war. Gleichzeitig betonen Gerichte, dass die Schätzung nach billigem Ermessen erfolgen und auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhen muss.

Gesucht werden weitere Betroffene

Sind euch ähnliche Fälle bekannt oder habt ihr vergleichbare Erfahrungen mit mehreren Stromzählern und identischen Verbrauchswerten gemacht? Hinweise und Erfahrungsberichte nimmt die Redaktion gerne entgegen unter: info@deluxemallorca.com.
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