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Dänemark schützt eigenes Gesicht – Deutschland und Spanien müssen bei Deepfake-Schutz nachbessern

Mit einem europaweit bislang einmaligen Vorstoß will Dänemark den Missbrauch von Künstlicher Intelligenz eindämmen: Die Regierung plant eine Reform des Urheberrechts, die Menschen explizit das Recht an ihrem eigenen Körper, ihrer Stimme und ihren Gesichtszügen zusichert. Ziel ist es, die Erstellung und Verbreitung täuschend echter Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Person wirksam zu unterbinden.

Der dänische Kulturminister Jakob Engel-Schmidt spricht von einem „unmissverständlichen Signal“: Niemand solle digital kopiert und für fremde Zwecke missbraucht werden können. Plattformen sollen künftig verpflichtet sein, entsprechende Inhalte zu entfernen; Betroffene könnten Entschädigung verlangen. Satire und Parodie bleiben ausdrücklich erlaubt.

Die Rechtslage in Deutschland und Spanien: fragmentiert und reaktiv

In Deutschland und Spanien existiert bislang kein eigenständiges Recht am eigenen Gesicht. Stattdessen greift ein Mosaik aus verschiedenen Regelungen:

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG)
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz)
  • Datenschutzrecht (DSGVO, biometrische Daten)
  • Urheber- und Leistungsschutzrechte bei Künstler:innen
  • Strafrecht, etwa bei Verleumdung oder Betrug

Diese Instrumente bieten zwar Schutz, sind jedoch nicht auf KI-generierte Identitätsimitationen zugeschnitten. In der Praxis bedeutet das: Betroffene müssen oft im Nachhinein reagieren, Rechtsverletzungen einzeln begründen und langwierige Verfahren führen. Besonders bei Deepfakes – etwa täuschend echten Videos, Stimmen oder Bildern – stoßen bestehende Regelungen schnell an ihre Grenzen.

Deepfakes: rechtlich schwer greifbar, gesellschaftlich hochriskant

Moderne KI macht es zunehmend einfach, reale Menschen digital zu imitieren – unabhängig davon, ob es sich um Prominente oder Privatpersonen handelt. Deepfakes werden bereits genutzt für:

  • Betrug (z. B. CEO-Fraud mit nachgeahmten Stimmen)
  • Rufschädigung und Desinformation
  • sexuelle Gewalt durch manipulierte Bild- und Videoinhalte
  • unautorisierte Werbung oder politische Einflussnahme

Das Problem: Das deutsche Recht schützt vor allem die Veröffentlichung, nicht aber die bloße Erstellung oder technische Reproduktion der Identität. Genau hier setzt das dänische Modell an.

Warum ein „Recht an der eigenen digitalen Identität“ auch in Deutschland sinnvoll wäre

Ein explizites Schutzrecht – ähnlich dem geplanten dänischen Ansatz – könnte mehrere Vorteile bringen:

  1. Rechtsklarheit
    Ein klar definiertes Recht an Gesicht, Stimme und Erscheinung würde Gerichten, Plattformen und Nutzer:innen klare Leitplanken geben.

  2. Präventiver Schutz statt reiner Schadensbegrenzung
    Die bloße Erstellung realistischer Deepfakes ohne Einwilligung könnte unzulässig sein – nicht erst deren Verbreitung.

  3. Stärkere Plattformverantwortung
    Klare gesetzliche Vorgaben würden den Druck auf Tech-Unternehmen erhöhen, Inhalte schneller zu prüfen.

  4. Schutz für alle, nicht nur für Prominente
    Privatpersonen, die bislang kaum juristische Mittel haben, würden gestärkt.

  5. Anpassung an technologische Realität
    Das Persönlichkeitsrecht würde in die digitale Gegenwart überführt.

Europäische Dimension: Deutschland und Spanien als Mitgestalter gefragt

Dänemark will seinen Vorstoß während der kommenden EU-Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene vorantreiben. Für Deutschland und Spanien stellt sich damit auch eine strategische Frage: Will man reagieren – oder mitgestalten?

Während die EU mit dem AI Act bereits Regeln für KI-Systeme geschaffen hat, bleibt der Schutz der individuellen digitalen Identität bislang eine Leerstelle. Ein deutsches und spanisches Engagement für ein modernes Persönlichkeits- und Urheberrecht könnte hier Maßstäbe setzen.

Der dänische Gesetzentwurf zeigt, dass der Schutz der eigenen Identität im KI-Zeitalter neu gedacht werden muss. Auch Deutschland verfügt über starke Grundrechte – doch sie sind für die Herausforderungen durch Deepfakes nur bedingt gerüstet. Ein klares Recht am eigenen Gesicht, an Stimme und Erscheinung wäre kein radikaler Bruch, sondern eine konsequente Weiterentwicklung des Persönlichkeitsschutzes.

Neue gesetzliche Initiativen wie der Deepfake-Gesetzentwurf in Spanien zielen darauf ab, die Verbreitung von KI-generierten Bildern und Stimmen ohne Einwilligung zu regeln, etwa indem eine klare Kennzeichnungspflicht für KI-Medien eingeführt wird und bestimmte Verbreitungen ohne Warnhinweis als ernsthafte Rechtsverletzung angesehen werden.

Rechtlich stützt sich der spanische Ansatz also auf bestehende Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, ergänzt durch AI-Regulierungsmaßnahmen, ohne bislang ein eigenes „Urheberrecht am eigenen Gesicht“ wie in Dänemark zu schaffen.

Ein entsprechender gesetzlicher Schutz, der explizit ein Recht am eigenen Gesicht, der eigenen Stimme und den eigenen Gesichtszügen verankert, wäre daher auch in Spanien eine deutliche Präzisierung des bisherigen Rechts, ähnlich dem dänischen Modell, und könnte Betroffenen zusätzliche, klar definierte Durchsetzungsrechte gegen nicht einverständliche KI-Imitationen geben. Die Frage ist weniger, ob auch Deutschland und Spanien handeln müssen – sondern wann.

Auch für Künstler, Fotografen und Maler stellt sich die Frage nach dem Copyright an ihrer Arbeit. Einige KI-Bildgeneratoren versuchen, Bildrechte zu schützen. ImaginePro garantiert klare Lizenzen für private und kommerzielle Nutzung und speichert erstellte Bilder im eigenen Konto. Midjourney erlaubt die kommerzielle Nutzung mit einem kostenpflichtigen Plan, die Nutzungsbedingungen sollten sorgfältig gelesen werden. DALL-E 3 genehmigt die teilweise kommerzielle Nutzung unter OpenAI-Richtlinien. Aber: Kein KI-Bildgenerator kann 100%ige Sicherheit bieten, dass Bilder nicht anderweitig verwendet werden.

Ein Tipp: Prompts zu den erstellten Bildern speichern, um die Herkunft eines Bildes nachweisen zu können.

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