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Rekordzahl an Insolvenzen wirft Fragen nach Ursachen und Kontrollmechanismen auf

Deutschland verzeichnet derzeit so viele Unternehmensinsolvenzen wie seit rund 20 Jahren nicht mehr. Nach aktuellen Erhebungen wurden im Jahr 2025 insgesamt 17.604 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften registriert. Im Durchschnitt entspricht dies rund 48 Insolvenzen pro Tag. Besonders auffällig ist der Anstieg zum Jahresende: Allein im Dezember wurden 1.519 Insolvenzverfahren eröffnet – ein Wert, der deutlich über dem Niveau der Vorjahre und sogar über dem der Finanzkrise 2009 liegt. Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus dem Baugewerbe, der Immobilienwirtschaft sowie dem Hotel- und Gaststättensektor.

In der öffentlichen Debatte werden als Hauptursachen vor allem steigende Energiepreise, höhere Zinsen, Fachkräftemangel und eine schwächelnde Konjunktur genannt. Diese Faktoren erklären jedoch nicht in allen Fällen die wirtschaftliche Schieflage von Unternehmen. Insbesondere bei kleinen Kapitalgesellschaften und Einpersonenunternehmen geraten zunehmend auch interne Strukturen, Buchführung und Kontrollmechanismen in den Fokus.

Ein der Redaktion bekannter Fall verdeutlicht mögliche strukturelle Risiken: Bei einer Unipersonengesellschaft kam es über einen Zeitraum von drei Jahren zu erheblichen Abweichungen in der laufenden Buchführung durch den beauftragten Steuerberater. Konkret wurde im Abrechnungssystem DATEV wiederholt ein bis zu 1.000 Euro höheres Geschäftsführergehalt erfasst, als tatsächlich ausgezahlt wurde. Diese fehlerhaften Angaben führten zu entsprechend erhöhten Lohnnebenkosten, die das Unternehmen finanziell erheblich belasteten.

Das hierdurch entstandene Defizit entwickelte sich über Jahre und trug dazu bei, dass die Gesellschaft wirtschaftlich nicht mehr tragfähig war und schließlich geschlossen werden musste. Eine nachträgliche Aufarbeitung der Buchführung durch einen zweiten Steuerberater stellte sich mangels Engagement desselben als nicht zielführend heraus. Nach Angaben aus dem Umfeld des Unternehmens verzichtete das zuständige Finanzamt auf eine vertiefte Prüfung der Unterlagen und leitete die Schließung der Gesellschaft ein, ohne Korrekturen oder Rückerstattungen vorzunehmen.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: In welchem Umfang können fehlerhafte Buchführung, unzureichende Kontrolle und eingeschränkte Möglichkeiten zur nachträglichen Korrektur wirtschaftliche Existenzen gefährden? Und welche Rolle spielen dabei die Schnittstellen zwischen Steuerberatung, digitaler Buchhaltung und staatlicher Finanzaufsicht?

Ob es sich hierbei um einen Einzelfall oder um ein strukturelles Problem handelt, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. Angesichts der stark steigenden Insolvenzzahlen erscheint jedoch eine differenzierte Betrachtung der Ursachen geboten – insbesondere bei kleineren Gesellschaftsformen, die stark von externer Beratung abhängig sind.

Interessierte Lesende, die sich mit den Hintergründen des geschilderten Falls näher befassen möchten, können sich an die Deluxe-Redaktion wenden unter info@deluxemallorca.com.

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