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Deutschland führt EU-Ein-Ausreisesystem (EES) ein – Fingerabdrücke und Gesichtsfoto statt Passstempel

Am 12. Oktober 2025 beginnt Deutschland mit der stufenweisen Inbetriebnahme des neuen europäischen Ein- und Ausreisesystems (Entry-Exit System – EES). Damit treten weitreichende Änderungen bei Grenzkontrollen in Kraft: Für Drittstaatsangehörige entfällt beim Grenzübertritt der traditionelle Pass-Stempel – stattdessen werden künftig biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Lichtbild erfasst. Ziel ist die effektivere Überwachung der Aufenthaltszeiten sowie die Verhinderung von Identitätsbetrug. 

  • Startdatum: 12. Oktober 2025

  • Vollständige Einführung in allen betroffenen EU- und Schengen-Außengrenzen: bis 10. April 2026.

  • Geltungsbereich: Das System gilt für alle Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürger), die sich in den Schengen-Außengrenzen kurzzeitig aufhalten.

  • Deutschland: Der Flughafen Düsseldorf ist der erste Standort, an dem das EES am 12. Oktober aktiviert wird. Flughäfen wie München und Frankfurt sowie Seehäfen an europäischen Außengrenzen folgen bis April 2026.

Was wird erfasst?

  • Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit u.v.m.

  • Reisedokumente: Typ, Ausstellungsland, Nummer, Ablaufdatum etc.

  • Biometrische Daten: Fingerabdrücke (in der Regel beide Hände) und ein Lichtbild (Gesicht) bei der ersten Einreise.

  • Ein- und Ausreisezeitpunkte sowie Kontrollstellen: Datum, Uhrzeit, welcher Grenzübergang etc.

Nachweis von Aufenthaltsdauer: Das EES soll leichter sichtbar machen, wenn jemand länger bleibt als erlaubt.

Mit dem EES vollzieht die EU einen markanten Schritt in Richtung „Smart Borders“: Digital, biometrisch und datengetrieben. Für Staaten und Behörden bedeutet das erhebliche Investitionen – in Hardware, Software, in Schulung des Personals und strukturelle Anpassungen – aber auch die Chance, die Sicherheit der Grenzen zu erhöhen und illegale Aufenthaltszeiten systematisch nachverfolgbar zu machen.

Für Reisende sind die Änderungen weniger spektakulär als gravierend: Mehr Formalitäten beim Grenzübertritt, strengere Kontrollen und eine datenbasierte Dokumentation. Kurzfristig sind pragmatische Probleme zu erwarten – Wartezeiten, technische Störungen, Unsicherheiten bei den Grenzbeamten. Langfristig könnte sich das EES allerdings als Standard etablieren, an dem sich Effizienz und Sicherheit der Schengen-Grenzen neu messen lassen.

Handlungsempfehlungen für Betroffene und Unternehmen

  • Flughäfen, Reedereien und Beförderungsunternehmen sollten sich frühzeitig auf Übergangsphasen vorbereiten: Passagiere über längere Check-Prozesse informieren, technische Ausstattung an Terminals optimieren.

  • Datenschutzbeauftragte und öffentliche Verwaltungen müssen Transparenz schaffen: Wie werden Daten verarbeitet, wer hat Zugriff, welche Löschfristen gelten, wie sind Beschwerden möglich?

  • Reisende aus Drittstaaten sollten ihre Reisedokumente sorgfältig prüfen, ausreichend Zeit bei der Einreise einplanen und auf Informationen der Fluggesellschaften oder Bahngesellschaften achten.

Das EES markiert eine fundamentale Transformation bei der Steuerung von Ein- und Ausreisen in der EU. Es verbindet technologische Innovationen mit erhöhter Verantwortung – sowohl seitens der Behörden als auch beim Schutz individueller Rechte. Am 12. Oktober 2025 beginnt in Deutschland eine neue Ära der Grenzkontrolle – effizienter, digitaler, aber auch datenintensiver.

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