Ein Musterfall für die Notwendigkeit zur Entbürokratisierung in Deutschland
Ein Kleinstgewerbe firmiert um und muss sich neu bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Berufsgenossenschaft 1 möchte an Berufsgenossenschaft 2 abgeben, Herr Müller von Berufsgenossenschaft 2 in Frankfurt hinterfragt die Zuständigkeit. Drei Wochen vergehen.
Das Unternehmen hakt nach. Bei Berufsgenossenschaft 1 – es werden drei Personen angerufen –, dann bei Berufsgenossenschaft 2. Per E-Mail. Telefonisch erreicht man später den Berufsgenossenschaft 2 Standort Bielefeld, in Frankfurt geht niemand ans Telefon (am Donnerstag um 11 Uhr). Der Kollege in Bielefeld versteht nicht, warum Herr Müller am Standort Frankfurt die Angelegenheit prüft, und schickt auf Bitte des Kleinstgewerbes eine E-Mail an Herrn Müller.
Seit Wochen ist die PIN für die Lohnabrechnung nicht verfügbar.
Tage später ist Post an das Unternehmen unterwegs, darin die Unternehmensnummer, (lag bereits vor), und eine ID, keine PIN. Man muss sich jetzt auf dem Berufsgenossenschaft 2 Portal anmelden. Nun wird eine E-Mail zur Bestätigung angekündigt, die kommt aber nicht sofort an. (Ja, im SPAM Ordner wurde nachgesehen.) Also geht eine weitere E-Mail an Berufsgenossenschaft 2.
Morgens um 4 Uhr kommt die Bestätigungs-E-Mail. Am späten Morgen meldet Berufsgenossenschaft 2, dass die Firma bei Berufsgenossenschaft 1 gemeldet sei. Wieder erklärt der Unternehmer den Wechsel.
Mit der Bestätigung loggen wir ein: „Sie erhalten eine Nachricht an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollten Sie in einer Stunde keine E-Mail erhalten, versuchen Sie es erneut.“
Die E-Mail kommt, die PIN wird in der Lohnbuchhaltungssoftware hinterlegt. Nun soll ein Datenabruf bei BG2 erfolgen, um die Gefahrenstufe des Schreibtischjobs zu ermitteln. Das soll bis zu 48 Stunden dauern. Zwei Tage später kommt die Fehlermeldung: Das Unternehmen sei bei BG1 gemeldet. Wieder geht eine E-Mail an BG2. Die Ansprechpartnerin ist jetzt Im Urlaub, die Zentrale wird kontaktiert und verkündet, das Unternehmen sei ordnungsgemäß bei BG2 gemeldet.
Erneut wird der Anmeldevorgang ausgelöst in der Buchhaltungssoftware, der 48 Stunden dauert …
Datensicherheit ist wichtig, aber ganz ehrlich, welcher PIN Dieb möchte eine Unfallversicherung für andere zahlen? Genau, keiner, also braucht man die PIN nicht stehlen. BG2 kann sie einfach gleich schicken, gerne digital. Das spart Porto.
Höchste Zeit, dass Behörden verantwortlicher handeln und den Bürger aktiv einbeziehen. Rückfragen von Behörden werden nicht an das Unternehmen gestellt, Telefonzentralen sind nicht besetzt. Das kostet Zeit. Und Einzelunternehmer etliche Arbeitsstunden.
Die Telefonzeiten vieler Behörden, oft nur von 8 bis 12 Uhr, sind zudem problematisch. Ämter sollten sich als Unternehmen verstehen, denn ihre Effizienz ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Standorts Deutschland. Die Digitalisierung von Prozessen würde wesentlich zur Personaleinsparung beitragen.
Jedes Gewerbe – auch ein Kleinstbetrieb – muss bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sein, weil diese die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer und ihre Beschäftigten übernimmt. Die Beiträge richten sich nach Branche und Zahl der Mitarbeiter; im Kleinstbetrieb liegen sie meist im niedrigen dreistelligen Eurobereich pro Jahr. Im Gegenzug hat das Unternehmen das berechtigte Erwartungsrecht auf schnelle, unkomplizierte Bearbeitung von Unterlagen und Auskünften.
Würde man die Arbeitszeit, die hier in die Jagd nach einer achtstelligen PIN investiert wurde, der Berufsgenossenschaft 2 berechnen, wäre die Unfallversicherung für die ersten zwei Jahre gratis.
Die mehrwöchige Jagd nach acht Ziffern beschäftigte rund 20 Beamte und eine Buchhalterin. Unbezahlbar.