Steuerfreibeträge besser nutzen: Tipps für Unternehmer und Mitarbeitende
In Deutschland gibt es seit 1997 die Möglichkeit, Arbeitnehmern steuerfreie Zuschüsse für Mittagessen zu gewähren. Diese Regelung erlaubte es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden 2025 bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steuerfrei für ein Mittagessen am Arbeitsplatz bereitzustellen. Bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag kann ein Arbeitgeber 2026 seinen Mitarbeitenden für ein Mittagessen gewähren, ohne dass dieser Zuschuss als Arbeitslohn gilt .
Trotz dieser Möglichkeit wird die Pauschale in der Praxis selten genutzt. Gründe dafür:
- Keine Hinweispflicht des Staates: Weder das Finanzamt noch die Gesetzgebung sind verpflichtet, Unternehmer aktiv auf bestehende Freibeträge hinzuweisen.
- Steuerberater weisen nicht automatisch darauf hin: Viele Beratungsverträge konzentrieren sich auf die Pflichtangaben der Steuererklärung und die Optimierung nach den vom Mandanten übermittelten Daten. Kleine Freibeträge wie die Mittagessenpauschale fallen häufig unter den Radar.
- Das deutsche Steuerrecht verlangt vom Steuerzahler die aktive Nutzung seiner komplexen Rechte. Im Steuerrecht haftet der Laie für das, was nur der Profi wissen kann.
Wer kann die Pauschale nutzen?
- Alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, können ihren Mitarbeitern die Pauschale steuerfrei gewähren.
- Besonders interessant ist sie für kleine Betriebe oder Unternehmen mit Mini- oder Midijobbern, da die steuerfreie Zuwendung direkt die Lohnsteuer- und Sozialversicherungslast reduziert.
So funktioniert es:
- Der Arbeitgeber gewährt die Mahlzeit zusätzlich zum Lohn oder einen Essenszuschuss bis zum Sachbezugswert.
- In der Lohnabrechnung wird der Zuschuss als steuerfreie Leistung ausgewiesen.
- Bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag bleiben 2026 steuerfrei, alles darüber hinaus gilt als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
Vorteile für Unternehmen:
- Steuerfreie Betriebsausgabe
- Reduzierung der Lohnnebenkosten
- Attraktive Zusatzleistung für Mitarbeiter
Unternehmer sollten diese Möglichkeit aktiv nutzen – die Initiative liegt bei ihnen, da weder Steuerberater noch Finanzamt automatisch auf Freibeträge hinweisen. Die Mittagessenpauschale kann für die letzten vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, gerechnet ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres.
Übersicht der wichtigsten steuerfreien Arbeitgeberleistungen 2025–2026, inklusive maximaler jährlicher Beträge pro Mitarbeiter
Praxisbeispiel – Gesamtjahresbudget pro Mitarbeiter (2025)
- Mittagessenpauschale: 1.800 €
- Jobticket: 600 €
- Gesundheitsförderung: 600 €
- Sachbezug (Gutschein): 600 €
→ Summe steuerfreier Zusatzleistungen pro Jahr: 3.600 € pro Mitarbeiter.
2026 mit erhöhtem Mittagessenwert: ca. 3.640 €.
Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung gewähren. Gefördert werden präventive Maßnahmen wie zertifizierte Rückenkurse, Yoga, Pilates oder Stressbewältigungsseminare, die der physischen oder psychischen Gesundheit dienen. Die Leistungen sind bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei. Um die Steuerfreiheit zu sichern, muss der Arbeitgeber die Kursbeschreibung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsbelege aufbewahren. Die Beträge werden nicht als Arbeitslohn abgerechnet; eine gesonderte Beantragung beim Finanzamt ist nicht erforderlich, die Nachweise dienen lediglich der Dokumentation im Falle einer Prüfung.
Als Sachbezüge gelten Gutscheine wie Tankgutscheine, sie können für bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei an Mitarbeitende ausgegeben werden. Wichtig ist, dass sie ausschließlich für Kraftstoff genutzt werden können und nicht bar ausgezahlt werden, um den Steuerfreistatus zu gewährleisten.
Entscheidend ist, dass alle Gutscheine zweckgebunden sind und die Grenzen für steuerfreie Sachbezüge eingehalten werden. Hier eine Übersicht:
Tankgutscheine
- Steuerfrei: bis 50 € pro Mitarbeitendem pro Monat
- Bedingung: ausschließlich für Kraftstoff nutzbar, nicht bar einlösbar, klar dokumentiert
- Praxisbeispiele: Gutscheine von Tankstellenketten wie Aral, Shell, Esso etc.
Verpflegungsgutscheine
- Steuerfrei: bis 6,55 € pro Mahlzeit (2025)
- Bedingung: müssen für Mahlzeiten in der Betriebsstätte oder zugelassenen Kantinen eingesetzt werden
- Praxisbeispiele: Restaurantgutscheine, Kantinen-Gutscheine
Geschenkgutscheine zu Anlässen
- Betriebsfeiern: bis 150 € pro Person und Jahr
- Besondere Anlässe: max. 60 € pro Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum)
- Bedingung: Anlassbezogen, nicht bar auszahlbar
Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen
- Steuerfrei bis 50 € pro Monat:
- Nicht steuerfrei: universelle Gutscheinkarten, Kreditkarten, Bargeldersatz
Fort- und Weiterbildung
- Steuerfrei: wenn beruflich veranlasst
- Beispiele: Seminare, Online-Kurse, Fachliteratur
Arbeitgeber in Deutschland können ihren Mitarbeitern steuerfreie Gutscheine bis zu 50 € pro Monat gewähren. Diese Gutscheine dürfen nicht in Bargeld umgetauscht werden und gelten nur für konkrete Waren oder Dienstleistungen.
- Warengutscheine / Einkaufsgutscheine: Supermärkte, Buchhandlungen, Elektronikfachmärkte
- Dienstleistungsgutscheine: Friseur, Massage, Fitnessstudio
- Digitale Gutscheine: E-Gutscheine für iTunes Apps oder Musik
Mit dieser Regelung können Arbeitgeber attraktive Benefits anbieten, ohne dass Mitarbeiter Lohnsteuer oder Sozialabgaben zahlen müssen – ein einfacher Weg, Zusatzleistungen steuerfrei umzusetzen.
Wer Freibeträge nicht kennt, entlastet den Staatshaushalt.